AGB gültig ab 25. Februar 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen gelten für alle Kurse der Yogaschule yoga freiburg, sowie von Katharina Busch ernannten Vertretungslehrer/innen. Sie sind Grundlage aller mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen/Verträge.
Voraussetzung für die Teilnahme am Yogakurs ist eine gute Gesundheit. Der/die Teilnehmer versichern, dass sie unter keinen schweren Krankheiten leiden. Verletzungen oder andere körperliche Beschwerden müssen vor jedem Kursbeginns der jeweiligen Lehrerin mitgeteilt werden. Der Yogakurs ist keine Alternative zu einer ärztlichen Konsultation bzw. Therapie.
Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Kurs teil. Sie informieren den/die Lehrer/in vorab über Krankheiten. Diese nehmen sich das Recht heraus, Teilnehmern Ersatzübungen und/oder Modifikationen vorzuschlagen, wenn sie es für angemessen erachte. Sollten die Teilnehmer sich nicht daran halten, tun sie das auf eigene Verantwortung.
Es wird keine Haftung für Schäden, körperliche Verletzungen oder Verlust von Eigentum (z. B. mitgebrachte Garderobe oder Wertgegenstände) übernommen.
Newsletter
Die Newsletter sind die Kontaktmöglichkeit mit den Kursteilnehmern und dienen der Bekanntgabe wichtiger Information, wie z. B. Kursänderungen oder Ferienzeiten und auch der Bekanntgabe der Kurse und Workshops von yoga freiburg.
Mit der Teilnahme an den Kursen wird die Emailadresse automatisch in den jeweiligen Newsletter mit aufgenommen.
Das Abmelden ist jederzeit eigenständig mithilfe des Links am Ende jedes Newsletters möglich. Manuelle Abmeldungen von meiner Seite werden nicht vorgenommen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sollte sich ein Teilnehmer vom Newsletter abmelden oder sein/ihr Browser die yoga freiburg newsletter als Spam einordnen und der/die Teilnehmenden dadurch keine Informationen über Kursänderung erhalten, liegt dies in der Verantwortung der/des Kursteilnehmenden.
Yogakarten
Die Yogakarten berechtigen zur Teilnahme an den Yogakursen im jeweiligen Zeitraum. Die Yogakarten sind nicht übertragbar, werden nicht verlängert und bei Verlust nicht erstattet. Es gelten immer die aktuellsten Preislisten.
Die Yogakarte muss innerhalb einer Woche bezahlt werden, sonst ist eine weitere Teilnahme an den Kursen nicht möglich. Die Gültigkeit der Yogakarte verlängert sich dadurch nicht. Die Gültigkeit beginnt mit dem ersten Termin, der auf der Karte notiert wird. Die Schliesszeiten, z. B. wegen Ferien von yoga freiburg werden an die Gültigkeitsdauer angehängt.
In Ausnahmefällen kann bei einer Krankheitsdauer von mindestens vier Wochen die Yogakarte ruhen. Dies wird individuell zu Beginn der Krankheit entschieden und ist eventuell durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ein nachträgliches Ruhen der Yogakarte ist nicht möglich.
Workshops/Seminare
Die Stornierungregelungen bei Workshops/Seminaren sind auf dem jeweiligen Anmeldebogen aufgeführt. Ansonsten finden diese AGB Geltung.
Abwesenheit der Teilnehmer
Alle Abwesenheiten der Teilnehmer (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) beruhen auf eigener Verantwortung. Die Gültigkeit der Yogakarte wird dadurch nicht verlängert.
Im Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten ist bereits ein Puffer von 2 Woche für Fehlzeiten einberechnet. Weitere Fehlzeiten liegen in der Verantwortung der Teilnehmer.
Bei Krankheiten, die länger als 4 Wochen dauern, kann in Ausnahmefällen und nach Vorlage eines ärztlichen Attest die Yogakarte verlängert werden. Dieser Anspruch kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Ob eine Teilnahme trotz Verletzung am Yogakurs möglich ist, wird individuell entschieden.
Abwesenheit der Kursleitung
Findet der Kurs nicht statt, wegen meiner Abwesenheit bzw. Ferien und ist keine Vertretung organisiert, so verlängert sich die Yogakarte automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Pro Jahr ist die Yogaschule ca. 6 Wochen geschlossen, vor allem in den Schulferien.
Werden die Kurse vertreten, gelten sie als gehalten.
Ich behalte mir das Recht vor, das Kursprogramm zu ändern, Kurstermine zu verschieben und Kurse vertreten zu lassen.
Regelungen bei höherer Gewalt
Ist aufgrund höherer Gewalt, z. B. der Coronasituation kein Präsenzkurs möglich, werden die Kurse online gehalten. Ein Wechsel auf reine Onlinekurse, der darauf beruht, dass aufgrund von äusseren Verordnungen ein Präsenzkurs nicht möglich ist, bei denen nicht gleichzeitig auch die Möglichkeit einer Präsenzteilnahme besteht, gelten als gehaltene Yogakurse und zählen im Gültigkeitszeitraum dazu.
Eine Stilllegung der Yogakarten wegen Verbot der Präsenzteilnahme ist ab sofort nicht mehr möglich.
Ein Stilllegen der Yogakarte wegen Reduzierung der Onlineangebote ist nicht möglich, sofern mindestens ein Abendkurs auch online angeboten wird.